Personalverrechnung

    

Bei der derzeitigen Gesetzeslage ist die Personalverrechnung ein beinahe undurchschaubares Gebiet mit zahlreichen Fragen des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts. Die Lohn- und Gehaltsverrechnung ist eine personalintensive Verpflichtung. Die Errechnung, die Durchführung und die entsprechende Kontrolle sind nur eine Seite, die andere betrifft die arbeitsrechtliche Problematik. Und zu guter Letzt kommen noch die ständigen Veränderungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht hinzu.

In Ihrem Planbudget können Sie mit einem fixen monatlichen Pauschalhonorar pro Dienstnehmer alle üblicherweise anfallenden Kosten, im Zusammenhang mit der laufenden Lohn- und Gehaltsverrechnung exakt kalkulieren.

Tätigkeiten die unter das Pauschalhonorar fallen:

  • DN-Stammblatt, An-, Ab- und Änderungsmeldung bei der GKK
  • Abrechnung lfd. Lohn/Gehalt, Sonderzahlungen
  • Zulagen, Pauschalen, Provisionen, Überstunden, Ü-Pauschalen und Reisekosten mit Vorgabe zur Übernahme in die Lohnverrechnung
  • Mtl. Abgaben- und Überweisungslisten
  • Elektronische Übermittlung der Beitragsnachweisung an die GKK
  • Endabrechnungen, Formulare und Lohnkonten
  • Jahreserklärung inkl. elektronischer Übermittlung

Tätigkeiten die nicht unter das Pauschalhonorar fallen:

  • Reisekostenabrechnung
  • Lohnpfändungen
  • Zeitabrechnungen (z.B. Zeitkarten) 
  • Schulung und Beratung 
  • Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Beratung 
  • Arbeitnehmerveranlagung für Dienstnehmer 
  • Mithilfe bei Lohnsteuer-, Kommunalsteuer- und Sozialversicherungsbeitrags-prüfungen

News

 

Der Sommer ist vorbei, daß neue Jahr ist schneller da als man denkt und wie sieht es mit dem Planbudget für 2011 aus.... 

Kennen Sie Ihre Zahlen für das nächste Jahr? Wenn nicht, wir helfen Ihnen vorbereitet das neue Jahr zu beginnen.

Wir haben auch noch Tipps und Tricks wie Sie noch Geld sparen können im Jahr 2010!

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